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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Einzelunternehmen Ergin Ilgit (ERGO-Glas-Spiegel-Design), nachfolgend Auftragnehmer genannt, mit den Vertragspartnern, nachfolgend "Auftraggeber" genannt.

1.2 Diese gelten auch für zukünftige Projekte, selbst, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Flachglas, Einbau von genormten Fertigbauteilen und Montagearbeiten. Die exakten Arbeiten können den Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen entnommen werden.

1.4 Dargestellte Projekte auf der Homepage und sozialen Medien stellen kein Angebot dar. Das jeweilige Bildmaterial dient ausschließlich als Beispiel. Für entsprechende ähnliche bzw. gleiche Arbeiten muss  je nach örtlichen Gegebenheiten und individueller Absprache und Abmaß ein individueller Vertrag abgeschlossen werden.

2.Vertragsbestandteile

2.1 Der Auftraggeber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2.2 Bei dem Angebot handelt es sich um eine Kostenschätzung. Es stellt keinen Vertragsbestandteil dar und verpflichtet weder Auftragnehmer noch Auftraggeber.

2.3 Bei Auftragserteilung, sei es durch ein beidseitig unterschriebenes Angebot oder eine Auftragsbestätigung oder durch eine mündliche Übereinkunft, entsteht ein Werkvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Dieser ist im BGB unter §631 geregelt.

 

2.4 Bei Regieaufträgen handdelt der Auftragnehmer unter der Anweisung des Auftraggebers. Draus entstehende Schäden an Eigentum des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht  vorhersehen konnte, hat der Auftraggeber in vollem Umfang zu tragen. Der Auftragnehmer ist zu keiner Ersatzlieferung bzw. Ersatzleistung verpflichtet.

2.5 Der Leistungsumfang bei produzierenden Projekten wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgelistet uns stellt die Grundlage für die zu erbringende finanzielle Gegenleistung durch den Auftraggeber dar.

2.6 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von Produktionsdokumenten, wie Produktionszeichnung, Stückliste, CNC-Programme, Wareneinkaufsrechnungen oder Warenlieferscheine.

2.7 Eine Vervielfältigung oder Weitergabe jeglicher Dokumente oder Zeichnungen, die der Auftraggeber vom Auftragnehmer erhält ist untersagt.

2.8 Der Auftraggeber hat bei Lieferung und/oder Montage Sorge zu tragen, dass alle durch den Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten reibungslos von statten gehen. Regiearbeiten (Probleme bei der Anlieferung, Aufräumen von privaten Gegenständen, nicht im Vertrag geregelter Rückbau bzw. Umbau vor Montagebeginn) werden zudem, in der Auftragsbestätigung/Angebot aufgeführten Regiesatz in Rechnung gestellt.

2.9 Sofern Leistungen nicht als Pauschale angegeben sind, können Sie in der Schlussrechnung nach reellem Aufwand berechnet werden.

2.10 Besteht ein Projekt aus mehreren, in sich abgeschlossenen Montageeinheiten, so kann die angegebene Liefer-/ Montagezeit oder für bestimmte Montageeinheiten abweichen.

2.11 Zu Werbezwecken dürfen produzierte oder eingebaute Produkte abfotografiert werden und auf der Homepage des Auftragnehmers oder dessen Social Media Kanal dargestellt werden. Bei Einwänden muss der Auftraggeber dies vorab angeben.

2.12 Produzierte und/oder eingebaute Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Gerichtsstand ist München.

3 Widerrufsrecht

3.1 Sollte der Auftraggeber nach schriftlicher oder mündlicher Auftragserteilung von seinem 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so sind alle, bis zum Rücktrittszeitpunkt erbrachten Leistungen des Auftragnehmers in vollem Umfang zu bezahlen. Darunter fallen, die dafür gekauften Waren, sowie die bis dahin aufgebrachte Arbeitszeit. Diese Werte werden mittels Händlerrechnung, sowie mit einer Stundenauflistung der erbrachten Arbeitsleistung nachgewiesen. Auf Wunsch wird dem Auftraggeber die bereits bezogene Ware ausgehändigt. Der Rücktrittszeitpunkt stellt den Tag dar, an dem der schriftlich erklärte Rücktritt beim Auftragnehmer eintrifft.

4 Datenschutz

4.1 Eine Übermittlung jeglicher Dokumente per E-Mail ist zulässig. Eine Zusendung auf postalischem Weg ist explizit durch den Auftraggeber mitzuteilen.

4.2 Persönliche Daten des Auftraggebers werden nicht an Dritte weitergegeben. Sollte eine Weitergabe der Daten zweckdienlich sein (z.B. direktes Zusenden von Mustern durch Lieferanten), so Bedarf es der Einverständnis des Auftraggebers . Produktionsdaten (Zeichnungen, Einzelmaße) dürfen an Dritte (Lieferanten) weitergegeben werde, wenn Sie mit der Erfüllung des Auftrages zusammen hängen.

4.3 Alle in dem Betrieb arbeitenden Personen des Auftragnehmers sind befugt , persönliche Kundendaten einzusehen und diese zu verarbeiten.

4.4 Die Projekt - und Kundendaten werden kennwortgeschützt gespeichert. Die Sicherheitseinstellungen werden nach Herstellerangaben auf dem neuesten Stand gehalten. Bei einem unbefugten Zugriff von Dritten kann der Auftragnehmer nicht belangt werden.

5 Gewährleistung

5.1 Einbauten, die an die baulichen Gegebenheiten angepasst sind haben eine gesetzliche Gewährleistung von 5 Jahren, insofern kein Schaden durch falsche Anwendung, Pflege bzw. Fremdverschulden vorliegt.

5.2 Für Materialien, welche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.

5.3 Die jeweiligen Gewährleistungen treten erst in Kraft und Beginnen am Tag der Abnahme. Dieser Zeitpunkt wird mittels der Unterschriften des Auftraggebers und Auftragnehmers inklusiver Datumsangabe auf dem Abnahmeprotokoll festgehalten. Eine Kopie kann auf Verlangen ausgehändigt werden. Eine Nutzung der Anfertigung durch den Auftraggeber kommt einer Abnahme seinerseits gleich. Der Zeitpunkt der Abnahme wird in diesem Fall auf den letzten Liefer-/ Montagetag rückdatiert.

5.4 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Arbeiten nach Fertigstellung verpflichtet. Geringfügige Mängel stellen keinen Verweigerungsgrund zur Abnahme dar. Dem Auftragnehmer  muss durch den Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt werden, Mängel zu beseitigen. Steht die Beseitigung des Mangels nicht im Verhältnis zu dem dafür benötigten Aufwand, so kann der entsprechende Wert des Mangels auch von der Endsumme abgezogen werden. Hierfür wird der reine Sachwert und nicht der persönliche Wert des Mangels herangezogen.

5.5 Gegebenenfalls werden entsprechende Gebrauchshinweise über die Nutzung und Pflege, vor allem bei im Sanitärbereich (Festigungs -bzw. Trocknungsdauer von Silikon, Pflege/Reinigung) vor Ort individuell dem Auftraggeber mitgeteilt, dieser hat entsprechend Folge zu leisten, andernfalls wird keine Haftung übernommen.

6 Zahlungswesen

6.1 Bei Stellung einer Anzahlungsrechnung kann der komplette kann der komplette Skontobetrag bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht werden.

6.2 Bei Zahlungen per Banküberweisung ist unbedingt die Rechnungsnummer als Verwendungszweck anzugeben. Eine Überweisung des exakten Betrages ist für eine lückenlose Nachvollziehbarkeit unumgänglich.

6.3. Es gelten die Zahlungsbedingungen, welche auf dem Vertrag (unterschriebenes Angebot/ Auftragsbestätigung) vereinbart wurden.

Sollte die Rechnung 30 Tage nach dem Rechnungsdatum nicht vollständig beglichen sein, entsteht nach Paragraph 284,286 BGB ein automatischer Zahlungsverzug.

7 Vertragsstrafen

7.1 Wird ein Liefer- bzw. Montagetermin durch den Auftraggeber kurzfristig vorher (innerhalb 48 Stunden) abgesagt, kann der Auftragnehmer die vollen Liefer- bzw. Montagekosten in Rechnung stellen. der ausweichende Liefer- bzw. Montagetermin muss weiterhin mit dem ursprünglich vereinbarten Betrag durch den Auftraggeber vergütet werden.

7.2 Sollten Produkte (produzierte Waren) durch verschulden des Auftraggebers nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert/ eingebaut werden können, oder der Auftraggeber holt die Ware nach Fertigstellung nicht ab, so können die für den Auftragnehmer entstehenden Mehrkosten (Personalkosten, Einlagerungskosten) auf den Auftraggeber umgelegt werden.

7.3 Sollte der ausstehende Betrag nach Zahlungsfrist nicht beglichen sein, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung, Bei Verstreichen der neuen Frist wird eine 2. Mahnung zugesendet. Sollte die Regulierung der Rechnung nach neuer Fristsetzung nicht stattfinden, erfolgt eine 3. Mahnung inklusive Mahngebühr sowie 5% Verzugszinsen.

8 Handwerksspezifisch

8.1 Sollte die vom Auftragnehmer bestellte Ware vom Lieferanten verspätet oder nicht geliefert werden, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet die Ware zu liefern bzw. nicht für möglich Verzögerungen der Auftragserfüllung verantwortbar.

8.2 Die Reinigung der Einbauten ist den jeweiligen Oberflächen anzupassen, eine Einweisung erfolgt bei der Lieferung bzw. Montage. In den meisten Fällen ist von aggressiven und essighaltigen Chemikalien, sowie stark scheuernden Behandlungen abzusehen. Eine Reklamation auf Grund falscher Handhabung ist nicht möglich.

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